Rechtsanwältin
Susanne van Lier
     
   

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1986
Fachanwältin für Familienrecht seit 1998
Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2007
Mediatorin seit 2014

   
 
 

Fachanwältin für Familienrecht

Frau van Lier berät und vertritt Sie seit 28 Jahren in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowie den angrenzenden
Rechtsgebieten.

Hierzu gehören insbesondere:
• Scheidung
• Versorgungsausgleich
• Unterhaltsansprüche
• Kindschaftsrecht
• Umgang, elterliche Sorge
• Auseinandersetzung von Vermögen und Hausrat
• Gewaltschutz
• Beratung und Gestaltung von Eheverträgen nach den individuellen Verhältnissen der Eheleute unter Berücksichtigung
der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshof zur Inhaltskontrolle von
Eheverträgen
• vorbeugende sowie gestaltende Beratung und Betreuung bezüglich des Scheiterns der Ehe, Erschaffung
maßgeschneiderter pragmatischer und stabiler Lösungen
• Entwicklung von Strategien für die bestmögliche Interessenwahrnehmung und Vertretung in der außergerichtlich
Auseinandersetzung zur einvernehmlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen
• Vertretung in isolierten Familiensachen, so auch bei den häufigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit gemeinsamen
Kindern über die Ausgestaltung des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Häufigkeit des Besuchsrechts, bei
Unterhaltsproblemen jeglicher Art, sei es Kindes- oder Ehegattenunterhalt, Eltern- unterhalt oder der Unterhalt von
Elternteilen, welche nichteheliche Kinder betreuen
• Beratung und Vertretung bei Grundstücksauseinandersetzung und Zwangsversteigerungen

 
           
 
 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau van Lier berät und vertritt Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen insbesondere zum Individualarbeitsrecht.

• Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsvertrag
• Kündigung und Kündigungsschutz
• Beratung mittelständischer Firmen
• Erstellung und Überprüfung von arbeitsrechtlichen Verträgen
• Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
• sowie zivilrechtliche Gestaltung, Beratung und Erstellung von Verträgen in den Gebieten des Familien- und Arbeitsrechtes